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   BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 4/13   

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BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 4/13 (https://dejure.org/2013,17952)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2013 - 2 BvC 4/13 (https://dejure.org/2013,17952)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 4/13 (https://dejure.org/2013,17952)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a S 1 BWahlG): Fehlen der Parteieigenschaft gem Art 21 GG, § 2 PartG - unzureichende organisatorische Verfestigung bei Fehlen von Landesverbänden und lediglich acht Parteimitgliedern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 GG, § 18 Abs 4a S 1 BWahlG, § 2 Abs 1 S 1 PartG
    Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a S 1 BWahlG): Fehlen der Parteieigenschaft gem Art 21 GG, § 2 PartG - unzureichende organisatorische Verfestigung bei Fehlen von Landesverbänden und lediglich acht Parteimitgliedern - kaum Nachweise für ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wegen Fehlens der formellen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 BWG

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a S 1 BWahlG): Fehlen der Parteieigenschaft gem Art 21 GG, § 2 PartG - unzureichende organisatorische Verfestigung bei Fehlen von Landesverbänden und lediglich acht Parteimitgliedern - kaum Nachweise für ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BWG § 18 Abs. 2
    Ablehnung der Anerkennung als wahlvorschlagsberechtigte Partei für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wegen Fehlens der formellen Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 BWG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bundesverfassungsgericht als Parteifachgericht

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Bundesverfassungsgericht als Parteifachgericht

Papierfundstellen

  • BVerfGE 134, 131
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91

    Unabhängige Arbeiterpartei

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 4/13
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Gesetzgeber den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG durch diese Legaldefinition in verfassungsmäßiger Weise konkretisiert hat (vgl. BVerfGE 89, 266 , m.w.N.).

    § 2 PartG muss allerdings im Lichte des Art. 21 Abs. 1 GG ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Im Blick auf die bei der Zulassung zur Wahl zu stellenden Anforderungen hat der Senat festgestellt, sie sollten gewährleisten, dass sich nur ernsthafte politische Vereinigungen und keine Zufallsbildungen von kurzer Lebensdauer um Wähler bewerben (vgl. BVerfGE 89, 266 ).

    Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.

  • BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93

    Parteienbegriff I

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 4/13
    Zurückhaltung in einem Bereich kann durch verstärkte Bemühungen auf anderen Gebieten in gewissen Grenzen ausgeglichen werden (BVerfGE 91, 262 ).

    Daraus ergibt sich, dass Vereinigungen, die nach ihrem Organisationsgrad und ihren Aktivitäten offensichtlich nicht imstande sind, auf die politische Willensbildung des Volkes Einfluss zu nehmen, bei denen die Verfolgung dieser Zielsetzung erkennbar unrealistisch und aussichtslos ist und damit nicht (mehr) als ernsthaft eingestuft werden kann, nicht als Parteien anzusehen sind (BVerfGE 91, 262 ).

    Es ist nicht ersichtlich, wie die Vereinigung mit nur acht Mitgliedern auf Bundesebene Einfluss auf die politische Willensbildung des Volkes nehmen will und einen Wahlkampf mit dem Ziel parlamentarischer Vertretung führen will (vgl. BVerfGE 91, 262 ).

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 4/13
    Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG angesprochenen, nicht trennscharf voneinander abzugrenzenden objektiven Merkmale - deren Aufzählung nicht erschöpfend ist (vgl. BVerfGE 89, 266 ), denen regelmäßig aber ein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 89, 291 ) - sind Indizien für die Ernsthaftigkeit der politischen Zielsetzung.
  • VerfG Schleswig-Holstein, 15.03.2017 - LVerfG 2/17

    Nichtanerkennungsbeschwerde nach § 24 Abs. 6 Landeswahlgesetz Schleswig-Holstein

    BVerfGE 89, 266 ff., Juris Rn. 14 m.w.N., vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 3/13 -, BVerfGE 134, 124 ff., Juris Rn. 15, und vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 4/13 -, BVerfGE 134, 131 ff. Rn. 7; stRspr).

    (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 3/13 -, BVerfGE 134, 124 ff., Juris Rn. 16, und vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 4/13 -,.

    BVerfGE 134, 131 ff. Rn. 8).

    (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 3/13 -, BVerfGE 134, 124 ff., Juris Rn. 16 ff., und vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 4/13 -, BVerfGE 134, 131 ff. Rn. 8 ff.).

    (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. November 1994 - 2 BvB 1/93 -, BVerfGE 91, 262 ff., Juris Rn. 33 f., vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 3/13 -, BVerfGE 134, 124 ff., Juris Rn. 17 f., und vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 4/13 -, BVerfGE 134, 131 ff. Rn. 9 f.).

    (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 BvC 4/13 -, BVerfGE 134, 131 ff. Rn. 12).

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 8/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Daraus folgt im vorliegenden Zusammenhang, dass es gewisser objektiver, im Verlauf der Zeit an Gewicht gewinnender Voraussetzungen bedarf, um einer politischen Vereinigung den Status einer Partei zuerkennen zu können (vgl. BVerfGE 134, 124 ; 134, 131 ; 146, 319 ).

    Zurückhaltung in einem Bereich kann durch verstärkte Bemühungen auf anderen Gebieten in gewissen Grenzen ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 91, 262 ; 134, 124 ; 134, 131 ; 146, 319 ).

    Daraus ergibt sich, dass Vereinigungen, die nach ihrem Organisationsgrad und ihren Aktivitäten offensichtlich nicht imstande sind, auf die politische Willensbildung des Volkes Einfluss zu nehmen, bei denen die Verfolgung dieser Zielsetzung erkennbar unrealistisch und aussichtslos ist und damit nicht (mehr) als ernsthaft eingestuft werden kann, nicht als Parteien anzusehen sind (vgl. BVerfGE 91, 262 ; 134, 124 ; 134, 131 ; 146, 319 ).

  • BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvC 2/17

    Vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

    Daraus folgt im vorliegenden Zusammenhang, dass es gewisser objektiver, im Verlauf der Zeit an Gewicht gewinnender Voraussetzungen bedarf, um einer politischen Vereinigung den Status einer Partei zuerkennen zu können (vgl. BVerfGE 134, 124 ; 134, 131 ).

    Zurückhaltung in einem Bereich kann durch verstärkte Bemühungen auf anderen Gebieten in gewissen Grenzen ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 91, 262 ; 134, 124 ; 134, 131 ).

    Daraus ergibt sich, dass Vereinigungen, die nach ihrem Organisationsgrad und ihren Aktivitäten offensichtlich nicht imstande sind, auf die politische Willensbildung des Volkes Einfluss zu nehmen, bei denen die Verfolgung dieser Zielsetzung erkennbar unrealistisch und aussichtslos ist und damit nicht (mehr) als ernsthaft eingestuft werden kann, nicht als Parteien anzusehen sind (vgl. BVerfGE 91, 262 ; 134, 124 ; 134, 131 ).

  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 7/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Daraus folgt, dass es gewisser objektiver, im Verlauf der Zeit an Gewicht gewinnender Voraussetzungen bedarf, um einer politischen Vereinigung den Status einer Partei zuerkennen zu können (vgl. BVerfGE 134, 124 ; 134, 131 ; 146, 319 ).

    Zurückhaltung in einem Bereich kann durch verstärkte Bemühungen auf anderen Gebieten in gewissen Grenzen ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 91, 262 ; 134, 124 ; 134, 131 ; 146, 319 ).

    Daraus ergibt sich, dass Vereinigungen, die nach ihrem Organisationsgrad und ihren Aktivitäten offensichtlich nicht imstande sind, auf die politische Willensbildung des Volkes Einfluss zu nehmen, bei denen die Verfolgung dieser Zielsetzung erkennbar unrealistisch und aussichtslos ist und damit nicht (mehr) als ernsthaft eingestuft werden kann, nicht als Parteien anzusehen sind (vgl. BVerfGE 91, 262 ; 134, 124 ; 134, 131 ).

  • VG Karlsruhe, 18.02.2021 - 9 K 5003/19

    Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl; baden-württembergisches

    Denn die Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts auf Parteien (und die nach Maßgabe des § 20 BWahlG Vorschlagsberechtigten) hat dort - noch darüber hinausgehend - zum Ziel, solche Vereinigungen, die unter anderem mangels Umfang und Festigkeit ihrer Organisation und mangels hinreichender Mitgliederzahl keine ausreichende Gewähr für ihr ernsthaftes Bestreben bieten, auf die politische Willensbildung der Bürger Einfluss zu nehmen, bereits von der Wahl auszuschließen (vgl. zu Zulässigkeit und Grenzen eines solchen Ausschlusses von Wählervereinigungen schon im Vorfeld einer Wahl BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23.07.2013 - 2 BvC 4/13 -, juris Rn. 7 = BVerfGE 134, 131 [132 Rn. 7]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.10.1993 - 2 BvC 7/91 -, juris Rn. 14 = BVerfGE 89, 266 [270]).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 6/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Es ist nicht ersichtlich, wie er mit dieser geringen Anzahl an Mitgliedern Einfluss auf die politische Willensbildung des Volkes auf Bundesebene nehmen und einen Wahlkampf mit dem Ziel parlamentarischer Vertretung führen will (vgl. BVerfGE 134, 131 ).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 5/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Es ist nicht ersichtlich, wie der Beschwerdeführer mit seiner geringen Zahl von nur vier Mitgliedern auf die politische Willensbildung des Volkes Einfluss nehmen und einen Wahlkampf mit dem Ziel parlamentarischer Vertretung führen will (vgl. dazu BVerfGE 91, 262 ; 134, 131 ).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 4/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Die behauptete Anzahl von nur 28 Mitgliedern in drei Ländern trotz des mehrjährigen Bestehens der am 14. Juli 2019 gegründeten Beschwerdeführerin (vgl. dazu BVerfGE 146, 319 ) und der Werbungsversuche von Mitgliedern über ihre Website lässt nicht erkennen, wie sie auf Bundesebene Einfluss auf die politische Willensbildung des Volkes nehmen sowie einen Wahlkampf mit dem Ziel parlamentarischer Vertretung führen will (vgl. BVerfGE 134, 131 ).
  • BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 3/21

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die

    Es ist nicht ersichtlich, wie sie mit ihrer geringen Zahl an Mitgliedern bundesweit auf die politische Willensbildung des Volkes Einfluss nehmen und einen Wahlkampf mit dem Ziel parlamentarischer Vertretung führen will (vgl. BVerfGE 91, 262 ; 134, 131 ).
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